TestBedingungen
ALLGEMEINE TESTSTELLUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Teststellungsbedingungen von Bikes und Zubehör der PI ROPE GmbH. Stand 05/2023
1.
DAS BIKE/ ZUBEHÖR UND SEINE BENUTZUNG
1.1 Der Entleiher erkennt durch die Übernahme des geliehenen Bikes/ Zubehörs an, dass es sich in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
1.2 Das Bike/ Zubehör darf nur vom Entleiher benutzt werden.
1.3 Das Bike/ Zubehör darf ohne schriftliche Einwilligung der PI ROPE GmbH nicht im gewerblichen Verkehr verwendet werden. Jegliche Verwendung zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt.
1.4 Fahrten ins Ausland sind nur mit Zustimmung der PI ROPE GmbH zulässig.
2.
PFLICHTEN DES ENTLEIHERS
2.1 Der Entleiher verpflichtet sich, das Bike/ Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2.2 Der Entleiher verpflichtet sich, in der Zeit der Leihe aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Bikes/ Zubehörs der PI ROPE GmbH mitzuteilen.
3.
REPARATUR
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt die PI ROPE GmbH die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Entleiher noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Entleiher verantwortlich.
4.
UNFALL/ DIEBSTAHL
Der Entleiher ist verpflichtet, die PI ROPE GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Bike/ Zubehör in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Entleiher der PI ROPE GmbH einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
5.
HAFTUNG
5.1 Der Entleiher haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und unsachgemäße Behandlung.
5.2 Der Entleiher hat das Bike/ Zubehör in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
5.3 Der Entleiher haftet für die schuldhafte Beschädigung des Bikes/ Zubehörs und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
5.4 Im Schadensfall wird durch die PI ROPE GmbH ein Schadensprotokoll gemeinsam mit dem Entleiher angefertigt. In diesem werden alle Schäden dokumentiert. Das Schadensprotokoll ist die Grundlage für die Abrechnung der Schäden.
5.5 Soweit ein Dritter der PI ROPE GmbH die Schäden ersetzt, wird der Entleiher von seiner Ersatzpflicht frei.
6.
RÜCKGABE DES BIKES / ZUBEHÖRS
6.1 Der Entleiher hat das Bike/ Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Leihzeit der PI ROPE GmbH am vereinbarten Ort und während der Geschäftszeit der PI ROPE GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Entleihers.
6.2 Eine Verlängerung der Leihzeit bedarf der Einwilligung der PI ROPE GmbH vor Ablauf der Leihzeit.
6.3 Wird das Bike/ Zubehör nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Entleiher der PI ROPE GmbH für jeden angefangenen Tag eine Gebühr von 20,00 € (brutto) zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
6.4 Die PI ROPE GmbH ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Bikes/ Zubehörs, aufgetretene Mängel, für die der Entleiher haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
Die ALLGEMEINEN TESTSTELLUNGSBEDINGUNGEN richten sich generell an weibliche, männliche und geschlechtsneutrale Personen. Der Einfachheit halber wird nur die maskuline Form benutzt.